ZWECKVERBAND ABFALLWIRTSCHAFT
SCHWALM-EDER-KREIS
Sperrmüll - Ratgeber
Stand: Januar 2011
Wie funktioniert die Sperrmüllabfuhr auf Abruf?
1. Über Ihre zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung
2. Im Internet
www.fehr.de
über Sperrmüllabholung / Abholauftrag erstellen / Zum Auftragsformular
dort Stadt oder Gemeinde auswählen, Sperrmüllauftrag ausfüllen und
Formular abschicken.
| Zum Sperrmüll gehören feste Abfälle, insbesondere Gegenstände, die im Haushalt, Kleingewerbe und Dienstleistungsbereich anfallen und wegen ihrer Größe nicht in Müllgefäßen beseitigt werden können, z.B. | |
| -alte Möbelstücke, Matratzen, Federbetten, Kissen, Sprungrahmen, Teppiche (keine Teppich- od. Bodenbeläge! ) |
|
| -Kisten, Plastikwannen, Eimer, entleerte und aufgeschnittene Behältnisse, Kunststoffkanister, Regentonnen etc., keine Verkaufsverpackungen | |
| -größeres Spielzeug, Fahrräder, Kinderwagen | |
| -Die Gesamtmenge an beantragtem Sperrmüll sollte 5 m³ nicht übersteigen. | |
| Auch beim Sperrmüll sollte zunächst überlegt werden, inwieweit man die Gegenstände wiederverwerten kann. So werden gebrauchsfähige Gegenstände z. B. durch den Recycling-Service Borken, Tel.-Nr.: 0 56 82 / 73 01 73 nach vorheriger Absprache abgeholt. | |
|
Hinweise: |
Was gehört NICHT zum Sperrmüll?
Grundsätzlich gilt:
Die jeweils gültige Abfallsatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis findet Anwendung.
Zweckverband Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
Tel.: 0 56 81 / 9 36 47 28 oder - 18
Fax.: 0 56 81 / 9 36 47 25
oder
www.abfallberatung.de/sek