ZWECKVERBAND ABFALLWIRTSCHAFT

SCHWALM-EDER-KREIS

Sperrmüll - Ratgeber

                               Stand: Januar 2011

Wie funktioniert die Sperrmüllabfuhr auf Abruf?

 

1. Über Ihre zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung

  1. Sie können sich bei Bedarf eine Abrufkarte abholen.
  2. Füllen Sie bitte gut leserlich die Karte in den dafür vorgesehenen Feldern (Antragsteller) vollständig aus und geben die Anzahl oder Menge des Sperrmülls in den dafür vorgesehenen Feldern an, bzw. ergänzen Sie die Angaben im Feld "sonstiger Sperrmüll".
  3. Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer für evtl. Rückfragen an!
  4. Die Antwortkarte bitte frankieren und dann im ebenfalls frankierten Briefumschlag an die angegebene Adresse senden.
  5. Mit der Antwortkarte wird Ihnen dann der Abholtermin mitgeteilt. Die Abholung des Sperrmülls sollte innerhalb von 4-6 Wochen nach der Anmeldung erfolgen.
  6. Der angemeldete Sperrmüll ist dann an dem mitgeteilten Abfuhrtag bis 7.00 Uhr am Grundstück bzw. an einer für das Müllfahrzeug anfahrbare Stelle bereitzustellen.
  7. Die Abfuhr erfolgt ohne Erhebung eines gesonderten Entgeltes. Die Kosten des Systems werden über die Müllabfuhrgebühren finanziert.

 

2. Im Internet

www.fehr.de

über Sperrmüllabholung / Abholauftrag erstellen / Zum Auftragsformular

dort Stadt oder Gemeinde auswählen, Sperrmüllauftrag ausfüllen und Formular abschicken.


Was ist eigentlich Sperrmüll?

Zum Sperrmüll gehören feste Abfälle, insbesondere Gegenstände, die im Haushalt, Kleingewerbe und Dienstleistungsbereich anfallen und wegen ihrer Größe nicht in Müllgefäßen beseitigt werden können, z.B.
-alte Möbelstücke, Matratzen, Federbetten, Kissen, Sprungrahmen, Teppiche (keine Teppich- od. Bodenbeläge! )
-Kisten, Plastikwannen, Eimer, entleerte und aufgeschnittene Behältnisse, Kunststoffkanister, Regentonnen etc., keine Verkaufsverpackungen
-größeres Spielzeug, Fahrräder, Kinderwagen
-Die Gesamtmenge an beantragtem Sperrmüll sollte 5 m³ nicht übersteigen.
Auch beim Sperrmüll sollte zunächst überlegt werden, inwieweit man die Gegenstände wiederverwerten kann. So werden gebrauchsfähige Gegenstände z. B. durch den Recycling-Service Borken, Tel.-Nr.: 0 56 82 / 73 01 73 nach vorheriger Absprache abgeholt.

Hinweise:

  • Nachbarn können auch gemeinsam eine Karte absenden.
     
  • Die Angaben zu Art und Menge auf den Karten werden benötigt, um eine wirtschaftliche Tourenplanung sicherzustellen.


Was gehört NICHT zum Sperrmüll?

  • jede Art von Gewerbeabfällen
  • Hausentrümpelungen, Haushaltsauflösungen
  • Autowracks oder Autoteile (auch Autoreifen)
  • Abfälle, für die andere Entsorgungswege und Verwertungsmöglichkeiten bestehen, wie für Altpapier und Kartonagen, Altglas, Verkaufsverpackungen, Altkleider, Altreifen etc.
  • besonders überwachungsbedürftige Abfälle, wie z.B. Altölbehälter, Chemikalien, flüssige Farben und Lacke, Pflanzenschutzmittel und ähnliches
  • Baumaterialien, Bauschutt, Grundstückseinfriedungen aller Art
  • Gegenstände, die fest mit dem Haus verbunden waren, wie Waschbecken, Toiletten, Fenster, Türen und Badewannen, Duschkabinen, Fußbodenbeläge, Teppichböden und sonstige Baustellenabfälle
  • Sonstiger Kleinmüll
  • Garten und Parkabfälle
  • Überschwere (größer 75 Kilogramm) oder übergroße Gegenstände (Kantenlänge größer 2 Meter) oder solche Gegenstände, deren Transport dem Personal aus hygienischen oder sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann
  • Elektrogeräte jeder Art und Größe; diese gehören mit Inkrafttreten des Elektrogesetzes auch nicht in den Restmüll, sondern sind den Sammelstellen zu übergeben.
  • Silo- und Silowickelfolie sowie Düngemittelsäcke.
  • mit Hausmüll gefüllte Waschmitteltonnen, Plastiksäcke, Plastikflaschen jeglicher Art, Behälter mit Einmalwindeln.

Grundsätzlich gilt:

Die jeweils gültige Abfallsatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis findet Anwendung.

 

Zweckverband Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis

Parkstraße 6

34576 Homberg (Efze)

Tel.: 0 56 81 / 9 36 47 28 oder - 18

Fax.: 0 56 81 / 9 36 47 25

oder

www.abfallberatung.de/sek