Die
Kompostierungsanlage
Homberg

Seit 1991 werden Garten und Parkabfälle, die sogenannten Grünabfälle auf der Kompostierungsanlage des Zweckverbandes Abfallwirtschaft des Schwalm-Eder-Kreises in Homberg zu hochwertigem Kompost verarbeitet. Von Anfang an wurde die Anlage von den Bürgern sehr gut angenommen, so werden heute über 30.000 Privatanlieferungen pro Jahr gezählt.Aber auch die Produkte der Kompostierungsanlage erfreuen sich großer Beliebtheit, auf der Anlage werden neben Komposten auch Erden und Mulchprodukte vertrieben.Natürlich darf der Kompost der Anlage das Bundesgütesiegel Kompost für hervorragende Qualität führen.Seit Sommer 2000 darf die Kompostierungsanlage Homberg das Prüfsiegel für Betriebe führen, die nach der europäischen Verordnung über das Ökoaudit geprüft sind.


Die Kompostierungsanlage nach dem Umbau (Computergrafik)

 

Satzung über den Betrieb der zentralen Pflanzenabfallkompostierungsanlage

Die Kompostierungsanlage des ZVA in Homberg (Industriegebiet, Tel.: 05681/5583) nimmt folgende Materialien an:
  • Hecken- und Baumschnitt
  • Gras und Rasenschnitt
  • Laub
  • Rinde
  • Unbehandeltes Holz
  • Stroh
  • Sonst. Pflanzenreste aus Gärten und Parkanlagen
Öffnungszeiten
   
Februar bis November Mo - Fr 8.00 Uhr - 16.00 Uhr
  Sa 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dezember und Januar Mo u. Mi 9.00 Uhr - 16.00 Uhr
  Sa 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Benutzungsgebühr

(1) Die Gebühr für die Annahme, die Behandlung und die Verwertung des angelieferten Abfalles beträgt für Kleinanlieferungen:

im Umfang eines Kofferraums (bis 0,2 m³, z. B. Pkw-Kofferraum, 1 x pro Tag) pauschal

1,00 EURO

im Umfang eines doppelten Kofferraums
(mehr als 0,2 m³ bis 0,5 m³, z. B. Pkw-Kofferraum mit umgelegten Sitzen, Kofferraum Van/VW-Bus, sehr kleiner Anhänger etc., 1 x pro Tag)
pauschal

2,00 EURO

im Umfang eines kleinen Anhängers
(mehr als 0,5 m³ bis 0,8 m³, z. B. einachsiger Anhänger, Kofferraum Van/VW-Bus mit umgelegten Sitzen, Ladefläche Pick-Up etc.)
pauschal

3,00 EURO

im Umfang eines großen Anhängers
(mehr als 0,8 m³ bis 1,5 m³, z. B. zweiachsiger Anhänger, Lkw Ladefläche etc.)
pauschal

5,00 EURO

 

Mengen von mehr als 1,5 m³ werden verwogen.

Die Gebühr beträgt je angefangene 10 kg 0,35 Euro.

(2) Die Gebühren gem. Absatz (1) gelten nur für Abfälle aus Privathaushaltungen. Absatz (1) ist nicht anwendbar für Abfälle 
aus Gewerbebetrieben, der Landwirtschaft und Liegenschaftsverwaltungen von Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.

                    (3) Die Gebühr beträgt außer für Anlieferer nach Absatz (1)

für Wurzelstöcke und Grobholz pro angefangene 10 kg

0,70 Euro

für alle anderen Abfallarten gem. § 2 Absatz (1) pro angefangene 10 kg

0,35 Euro.

 

Es werden auch weitere, Hochwertige Produkte aus dem Erdenbereich vertrieben z.B. Blumen-und Graberden, für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Kompostanlage  Tel.: 05681 55 83


Lage der Kompostierungsanlage