Zweckverband Abfallwirtschaft

Schwalm-Eder-Kreis

Getrenntsammlung von

Elektro- und Elektronikgeräten

" aus privaten Haushalten"

- Stand: Dezember 2005 -

zurück

Ab April 2006 dürfen Elektro-Altgeräte jeglicher Art nicht mehr mit dem Restmüll entsorgt werden. Das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) vom 23. März 2005 eröffnet uns die Möglichkeit zur Optimierung des vorhandenen Sammelsystems. Elektro-Geräte aus privaten Haushalten sind hiernach dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger spätestens ab 24.03.2006 zu überlassen. Dieser muss Sammelstellen einrichten und die Elektro-Geräte zunächst kostenfrei annehmen. Die entstehenden Kosten der Sammlung und Bereitstellung sind dann aber in die Gebühren für Abfallbeseitigung einzukalkulieren.

Warum fordert der Gesetzgeber so etwas ?

Gerade kleinere Elektro-Geräte werden sehr oft mit den dazugehörigen Akkus, Kabeln und Steckern im Restmüll entsorgt. Das bisherige Verbringen auf Deponien bzw. die jetzige Verbrennung des Restabfalls mit solchen Bestandteilen ist für nachfolgende und die jetzige Generation eine Belastung, deren Folgen für Grundwasser und Luft, sprich für die gesamte Umwelt nicht absehbar sind. Ferner werden wertvolle Rohstoffe wie z. B. Kupfer vernichtet. Deshalb hat der Gesetzgeber die Hersteller dazu verpflichtet, ab April 2006 selbst für die schadlose Verwertung/Beseitigung dieser Abfälle zu sorgen und es den Herstellern verboten, bestimmte Schadstoffe weiterhin in Elektro-Geräte zu verbringen.

Die Pflicht zur Einsammlung von Elektro-Geräten aus privaten Haushalten verbleibt vorerst bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern. Damit tragen die BürgerInnen weiterhin, über die Gebühren zur Abfallentsorgung, die Kosten für das Einsammeln von Elektro-Geräten. Ab einer Übergabestelle ist es dann Sache der Hersteller, eine schadlose Verwertung/Beseitigung herbeizuführen und die Kosten dafür zu tragen.

Die BürgerInnen, welche nach dem 01. April 2006 noch Elektro-Geräte über die Restmüllgefäße entsorgen, bestrafen sich selbst und die Umwelt dazu. Die Hersteller/Händler werden die Verwertungs- und Beseitigungskosten in den Verkaufspreis für Elektro-Geräte einkalkulieren (Verursacherprinzip). Das heißt, beim Einkauf von Elektro-Geräten bezahlen Sie die Entsorgung gleich mit. Verbringen Sie hingegen diese Abfallsorte weiterhin in Ihr Restmüllgefäß, so bezahlen Sie die Entsorgungskosten über die Müllgebühren gleich noch einmal.

Wir bitten Sie ausdrücklich um Ihre Mithilfe, zukünftig die Elektro-Geräte vom Restmüll getrennt zu halten. Das schont die Umwelt und den Gebührenhaushalt -und damit Ihren Geldbeutel !!

 

Ein "Neues" Getrenntsammel-System !

Ganz neu ist das Getrenntsammelsystem für Elektro-Geräte im Schwalm-Eder-Kreis nicht. Bisher wurden Kühlgeräte und sog. weiße Ware im Holsystem und braune Ware im Bringsystem gesammelt.

WIE funktioniert die Getrenntsammlung ?

Bereits ab 01.01.2006 können alle Elektro-Großgeräte aus privaten Haushaltungen mit zwei Kantenlängen über 30 cm zur Abholung angemeldet werden. Alle anderen, sprich Elektro-Kleingeräte können über die kommunalen Sammelstellen oder auch bei vielen teilnehmenden Fachgeschäften im Schwalm-Eder-Kreis abgegeben werden.

Bei der Abholung von Elektro-Großgeräten nehmen wir selbstverständlich auch Elektro-Kleingeräte entgegen.


 

Online-Dienst : Abholung von Elektrogeräten

 

Haben Sie noch Fragen oder Anregungen?

Dann wenden Sie sich an:

Zweckverband Abfallwirtschaft Forst- und Umweltdienst Schwalm-Eder e.V.
Schwalm-Eder-Kreis RU Recycling- u. Umweltdienst GmbH
Parkstraße 6  Heinrich-Hertz-Straße 4

34576 Homberg (Efze) 

34582 Borken
Tel.-Nr.: 0 56 81 / 7 75 - 313 Tel.-Nr.: 0 56 82 / 73 01 73
Fax-Nr.: 0 56 81 / 7 75 - 314  Fax-Nr.: 0 56 82 / 73 01 74
www.abfallberatung.de/sek  www.recycling-service.de