Gebührenveranlagung
durch den Landkreis!


Wichtige Informationen kurzgefasst:

Gebühren-
bescheide:
--- > Grundstückseigentümer oder Bevollmächtigte erhalten zu Jahresbeginn 2012 direkt vom Landkreis Cloppenburg den Gebührenbescheid für die Abfallbehälter. In diesem Bescheid werden die Gebühren der veranlagten Restabfallbehälter/ Komposttonnen und ggf. der gebührenpflichtigen Altpapiertonnen (Zusatztonnen) berechnet. Die Fälligkeitstermine für die Zahlung der Abfallgebühren sind der 15. März und der 15. September.
     
Gebühren-
marken
2012/2013
  Die mit dem Gebührenbescheid 2012 ausgegebenen Gebührenmarken gelten für den Zeitraum 2012/ 2013 und werden für alle schwarzen Restmülltonnen und braunen Komposttonnen ausgegeben. Für die Altpapiertonnen gibt es keine Gebührenmarken.
     
Antragstellung
Abfallbehälter:
--- > Die Antragstellung für Neuausgabe, Tausch und Rückgabe der Abfallbehälter (Restabfalltonne, Komposttonne, Altpapiertonne) ist beim Landkreis Cloppenburg vorzunehmen. Der Antrag kann nur vom Grundstückseigentümer (Vermieter) oder einem von ihm schriftlich benannten Bevollmächtigten gestellt werden. Die Antragstellung kann telefonisch unter

04471 / 15 - 254
(Cloppenburg, Emstek, Lindern)

04471 / 15 - 379
(Cappeln, Bösel, Essen, Friesoythe)

04471 / 15 - 137
(Molbergen, Saterland)

04471 / 15 - 407
(Barßel, Garrel)

04471 / 15 - 194
(Lastrup, Löningen)

oder persönlich beim Landkreis Cloppenburg, Amt für Wasser- und Abfallwirtschaft, in den Zimmern 3.047 - 3.049 in der Zeit von Montag bis Freitag,
8:30 Uhr - 12:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung erfolgen.
Mit dem Antrag kann dann die Abholung, der Tausch oder die Rückgabe der Abfallbehälter bei den zugehörigen Wertstoffsammelstellen in den Städten und Gemeinden vorgenommen werden.

     
Auskunftsplichten   Kommen Sie Ihren Auskunfts- und Mitteilungspflichten nach. Folgende Änderungen sind dem Landkreis Cloppenburg schriftlich mitzuteilen:
  • Eigentümerwechsel
  • Adressänderungen
  • Änderungen der Bankverbindung
  • Änderungen der Haushaltsgröße (z.B. Zuzug, Geburt, Todesfall, Hochzeit,...)
  • Beendigung der Eigenkompostierung

Entsprechende Vordrucke finden Sie zum Download auf der Internetseite des Landkreises Cloppenburg unter der Adresse
(Pfad: Kreisverwaltung-Abfallberatung-Downloadangebot).
Gerne können Sie schriftliche Mitteilungen auch per Fax unter der Nummer: 0 44 71/ 15 406 an die Kreisverwaltung richten.

     
Was tun bei Umzug?   Setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit dem Landkreis in Verbindung, damit der jeweilige Einzelfall schnell und problemlos geregelt werden kann und es nicht zu Versäumnissen kommt!
Die Rückgabe oder Mitnahme der Abfallbehälter bedarf immer der vorherigen Zustimmung des Landkreises.
     
Restabfallsäcke: --- > Restabfallsäcke (für zusätzlich anfallende Restabfallmengen):
pro Stück 2,50 € erhältlich:
- beim Landkreis Cloppenburg
- bei den Wertstoffsammelstellen
- bei der Deponie in Sedelsberg
- bei dem Entsorgungszentrum in Stapelfeld

Behältergebühren 2012 im Überblick:

Behälter-
größen
  Entsorgung  

Restmüllbehälter
Jahresgebühr inkl.
54,00 EUR Grundgebühr

  Komposttonne
             
60 Liter   4-wöchentlich   81,00 EUR    
60 Liter   14-tägig   108,00 EUR    
80 Liter   14-tägig   126,00 EUR   54,00 EUR
120 Liter   14-tägig   162,00 EUR   81,00 EUR
240 Liter   14-tägig   270,00 EUR   162,00 EUR
             
1.100 Liter   3-wöchentlich   677,33 EUR    
1.100 Liter   2-wöchentlich   989,00 EUR    
1.100 Liter   wöchentlich   1.924,00 EUR