So klappt es mit der Abfuhr:
1.
Für die Entleerung müssen die bereitgestellten
Restmülltonnen/ Komposttonnen mit der gültigen
Gebührenmarke gekennzeichnet sein.
2. Zur Abfuhr bereitgestellte
Abfallbehälter sind stets geschlossen zu halten, d.h.
die Tonnen dürfen nur so befüllt werden, dass der
Deckel gut schließt. Die Tonnen sind nur mit festen
Abfällen zu füllen. Das Einstampfen und Einschlämmen
der Abfälle ist nicht erlaubt.
3. Ein zur Abfuhr bereitgestellter
Abfallbehälter, un dies gilt auch für die Komposttonne
und die Altpapiertonne, darf ein Gewicht von 75 kg nicht
überschreiten.
4. Die Abfallbehälter und gelben
Wertstoffsäcke müssen am Abfuhrtag bis 6:00 Uhr
an der Straße bereitstehen.
5. Die Abfallbehälter sind so
bereitzustellen, dass die Entleerung ohne Schwierigkeiten
und Zeitverlust möglich ist.
So sind z.B. bei Frost die Tonnennutzer in der Pflicht,
die Abfälle so zur Abfuhr bereitzustellen, dass diese
beim Entleerungsvorgang aus der Tonne herausfallen.
Bei Baumaßnahmen im Straßenbereich sind die
Abfallgefäße an die nächste, für die Müllfahrzeuge
befahrbare Straße bereitzustellen.
6. Die schwarzen Restabfallbehälter
sind mit Restmüll, die braunen Komposttonnen mit
Bioabfall, die blauen Altpapiertonnen mit Papier/ Pappe
und die gelben Wertstoffsäcke mit Verkaufsverpackungen
aus Kunststoff, Metall und Verbundstoff zu befüllen.
Falsch befüllte Abfallgefäße können von der Abfuhr
ausgeschlossen werden.
Beachten Sie:
Es besteht
kein Anspruch auf Leerung/ Abfuhr wenn die
Abfallbehälter
nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß bereitgestellt
wurden!
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