- Abfuhr von Restmülltonnen und Komposttonnen:
Tel.: 04471/ 88 41 00
Heinemann & Bohmann Cloppenburg
Entsorgungsgesellschaft mbH & Co.KG


- Abfuhr von gelben Wertstoffsäcken
Tel.: 0800/ 440 2101
Heinemann & Bohmann Cloppenburg
Entsorgungsgesellschaft mbH & Co.KG
- Abfuhr von Altpapiertonnen
Tel.: 01801/ 785 600
Veolia Umweltservice Nord GmbH

So klappt es mit der Abfuhr:

1. Für die Entleerung müssen die bereitgestellten Restmülltonnen/ Komposttonnen mit der gültigen Gebührenmarke gekennzeichnet sein.

2. Zur Abfuhr bereitgestellte Abfallbehälter sind stets geschlossen zu halten, d.h. die Tonnen dürfen nur so befüllt werden, dass der Deckel gut schließt. Die Tonnen sind nur mit festen Abfällen zu füllen. Das Einstampfen und Einschlämmen der Abfälle ist nicht erlaubt.

3. Ein zur Abfuhr bereitgestellter Abfallbehälter, un dies gilt auch für die Komposttonne und die Altpapiertonne, darf ein Gewicht von 75 kg nicht überschreiten.

4. Die Abfallbehälter und gelben Wertstoffsäcke müssen am Abfuhrtag bis 6:00 Uhr an der Straße bereitstehen.

5. Die Abfallbehälter sind so bereitzustellen, dass die Entleerung ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust möglich ist.
So sind z.B. bei Frost die Tonnennutzer in der Pflicht, die Abfälle so zur Abfuhr bereitzustellen, dass diese beim Entleerungsvorgang aus der Tonne herausfallen.
Bei Baumaßnahmen im Straßenbereich sind die Abfallgefäße an die nächste, für die Müllfahrzeuge befahrbare Straße bereitzustellen.

6. Die schwarzen Restabfallbehälter sind mit Restmüll, die braunen Komposttonnen mit Bioabfall, die blauen Altpapiertonnen mit Papier/ Pappe und die gelben Wertstoffsäcke mit Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoff zu befüllen. Falsch befüllte Abfallgefäße können von der Abfuhr ausgeschlossen werden.


Beachten Sie:

Es besteht kein Anspruch auf Leerung/ Abfuhr wenn die Abfallbehälter
nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß bereitgestellt wurden!